ANTI-GEWALT-TRAINING
für Teilnehmer, die durch Ihr Verhalten, wie:
- gewaltbereites Handeln
- ihre Gewaltbereitschaft als Lebensstrategie sehen
- ihre Gewalttaten als Lösung sehen
Die Teilnehmer müssen bestrebt sein, sich mit ihren Problemen und ihren Straftaten auseinander zu setzen.
Die Teilnehmer können dieses Training:
- auf Eigeninitiative
- als Auflage der Gerichte/ Staatsanwaltschaft
- auf Vermittlung von Einrichtungen und Trägern absolvieren.
ZIELGRUPPEN
Wir bieten das Antigewalttraining für verschiedenen Zielgruppen an:
ZIELE
- Impulskontrolle
- Erkennen und Steuern von Impulsen
- Empathie
- Entwickelung und Ausbau von Emotionsregulationen um über mögliche Konsequenzen nachzudenken
- Verantwortung für eigenes Handeln übernehmen
- Erweiterung der Handlungskompetenz und der Selbstkontrolle
INFORMATIONSGESPRÄCH
Interessierte Teilnehmer vereinbaren einen Termin für ein Informationsgespräch.
AUSSCHLUSSKRITERIEN
Das Trainingsprogramm ist nicht geeignet
- für Suizidale Personen,
- für vorherrschend Medikamenten-, Alkohol- und Drogenabhängige Personen,
- für Mitglieder der organisierten Kriminalität
- für Sexualstraftäter
Die Sprachkenntnisse müssen ausreichen, um dem Gruppenprozess folgen zu können.
Es muss sichergestellt sein, dass der Teilnehmer an allen Terminen teilnehmen kann.
ENTSCHEIDUNG
Einzeltraining
VERTRAG
Damit das Training durchgeführt werden kann, wird mit jedem Teilnehmer und Verantwortlichen bei Minderjährigen und Jugendlichen ein Vertrag abgeschlossen.
Dieser beinhaltet gleichzeitig die Regeln des Trainings:
DIE REGELN
- Pünktliches Erscheinen zum Training
- Bei fernbleiben vom Training, kein Anspruch auf Wiederholung dieser Trainingseinheit
- Die anfallenden Kosten bei Nichtteilnahme an einer Trainingseinheit , müssen trotzdem bezahlt werden.
- Die Teilnehmer dürfen vor und während des Training, kein Alkohol und Drogen konsumieren.
- Die Teilnehmer achten auf ihre Körperhygiene.
- Bei vorsätzliche Verletzungen an sich und oder Dritte, endet das Training sofort für den Verursacher.
- Jeder Teilnehmer ist gleichberechtigt und darf aussprechen, wird nicht unterbrochen
- Kein Teilnehmer hat das Recht einen anderen Teilnehmer beleidigen oder auszugrenzen.
- Alle akzeptieren "Stopp!" es bedeutet sofortiges Einstellen der Handlung
- Die Aussagen der Teilnehmer unterliegen der Schweigepflicht